Der Haim Experte:
Der Steinmarder fällt gerade durch seine nächtliche Aktivität negativ auf. Er verursacht Schäden an Autos und kann die Dämmung von Dächern durch Zerwühlen und das Anlegen von Tunnelgängen stark beeinträchtigen. Zusätzlich können Steinmarder durch ihren Kot, das reingeschleppte Aas und Parasiten eine Gefahr für Mensch und Haustiere darstellen.
- Nächtliche Geräusche, wie lautes Poltern von Dachböden
- Marderkot auf dem Dachboden (sieht Katzenkot ähnlich)
- Beutereste auf dem Dachboden, wie Federn, Blutflecken u.ä.
- Strenger Geruch nach Urin
- Löcher und Schäden an der Dämmung
- Verursacht in Gebäuden Schäden durch Zerstörung der Dämmung, Verschmutzung mit Kot, Urin und Aasresten
- Schlafstörend durch den Lärm, den er verursacht
- Überträger von Parasiten und Erregern, vor allem über seine Ausscheidungen
Kostenübernahme durch Versicherungen
Häufig übernimmt die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratsversicherung die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung
Allgemeine Merkmale
- Materialschädling, Gesundheitsschädling
- Wissenschaftlicher Name: Martes foina
- Der Marder untersteht dem Jagdrecht. Dieses ruht jedoch im befriedeten Bezirk
Lebensweise und Verhalten
- Einzelgänger, außer in der Paarungszeit
- Kulturfolger des Menschen
- Nachtaktiv
- Um den Nachwuchs kümmert sich die Mutter, von März bis Ende September
Wann darf man einen Marder fangen?
- Fallenjagd nur durch Grundstückseigentümer
- Gültiger Sachkundenachweis für Nichtjagdscheininhaber zur Ausübung der Fangjagd im befriedeten Bezirk ist erforderlich
- Fallenjagd nur mit geeigneter Falle (Fallen TüV, alle 4 Jahre)