Betrifft u.a. folgende Tiere:
- Rote Waldameise
- Heimische Hornisse
- alle Wildbienenarten
- Hummeln
- bestimmte Wespen (z.B. Kreiselwespe)
- Maulwürfe etc.
Zu erhalten:
Regulär von der unteren Naturschutzbehörde der Landkreise.
Genaue Ansprechpartner für eine Ausnahmegenehmigung nach Region:
- Hamburg
Amt für Naturschutz und Grünplanung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefon: 040 42840 2420
naturschutz@bukea.hamburg.de
- Schleswig-Holstein
Amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: 04347 7040
- Lüneburg
Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
04131 260
info@landkreis-lueneburg.de
- Uelzen
Landkreis Uelzen, Umweltamt
Veerßer Straße 33
29525 Uelzen
info@landkreis-uelzen.de
Kostenübernahme durch Versicherungen
Häufig übernimmt die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratsversicherung die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung
Übersicht einiger geschützter Arten:
Maulwurf (Talpa europaea)
Der Maulwurf ist in Deutschland streng geschützt. Er darf weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Auch das Zerstören von Nestern oder das absichtliche Vertreiben ist verboten.
Maulwürfe ernähren sich überwiegend von Insekten und deren Larven und gelten daher nicht als Schädlinge, sondern als Nützlinge im Boden. Die typischen Maulwurfshügel entstehen durch seine Grabtätigkeit auf der Suche nach Nahrung.
Wichtig:
Bei Problemen mit Maulwürfen sind keine Bekämpfungsmaßnahmen erlaubt. In Ausnahmefällen (z. B. bei Bauvorhaben oder sicherheitsrelevanten Bereichen) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Rote Waldameise (Formica rufa)
Die Rote Waldameise steht in Deutschland unter besonderem Schutz. Es ist verboten, die Tiere zu töten, ihre Nester zu beschädigen oder sie erheblich zu stören. Auch scheinbar kleine Eingriffe (z. B. Nest abtragen oder umsetzen) sind nicht erlaubt.
Rote Waldameisen sind wichtige Nützlinge im Ökosystem:
Sie regulieren andere Insektenbestände, lockern den Boden und tragen zur Gesundheit von Wäldern bei.
Wichtig:
Maßnahmen an Nestern oder im direkten Nestumfeld dürfen nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden.
Haben Sie Probleme mit einer geschützten Art?
Besitzen Sie bereits eine Ausnahmegenehmigung? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Hummel (Bombus spez.)
Hummeln gehören zu den geschützten Wildbienenarten. Sie sind essenziell für die Bestäubung und dürfen nicht getötet oder mutwillig gestört werden. Besonders Nester stehen unter Schutz.
In der Praxis kommt es gelegentlich zu Konflikten, z. B.:
-
an Baustellen
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in Rollladenkästen
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in Erd- oder Wandhohlräumen
Wichtig:
Eine Entfernung oder Umsiedlung von Hummeln ist nur mit gültiger Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Ohne Genehmigung sind keine Maßnahmen zulässig.
Hornisse (Vespa crabro)
Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist eine besonders geschützte Art.
Das Töten von Hornissen sowie das Zerstören oder Entfernen von Nestern ist grundsätzlich verboten.
Hornissen wirken auf viele Menschen bedrohlich, sind jedoch deutlich weniger aggressiv als ihr Ruf. Sie stechen in der Regel nur bei direkter Bedrohung des Nestes.
Wichtig:
Maßnahmen an Hornissennestern dürfen ausschließlich mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden.
Kostenübernahme durch Versicherungen
Häufig übernimmt die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratsversicherung die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung